Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4269
OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04 (https://dejure.org/2005,4269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.2005 - 15 W 331/04 (https://dejure.org/2005,4269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 15 W 331/04 (https://dejure.org/2005,4269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 547 Nr. 1; KostO §§ 30 Abs. 1, 147 Abs. 2
    Ausschluss der Kammervorsitzenden wegen nebenamtlicherNotarprüfungstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nebenamtliche Wahrnehmung von Aufgaben der Justizverwaltung durch eine Richterin auf einem Sachgebiet, das ihrer richterlichen Zuständigkeit unterfällt; Vereinbarkeit der nebenamtlichen Wahrnehmung von Aufgaben der Justizverwaltung mit den Grundsätzen der ...

  • Judicialis

    ZPO § 547 Nr. 1; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 147 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur ordnungsgemäßen Besetzung einer Kammer des Landgerichts bei der Entscheidung über die Beschwerde eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 36
  • MittBayNot 2006, 448
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 21.09.1995 - 1 U 54/95

    Neurefraktionierung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04
    Ein solcher Ermessensfehler liegt vor, wenn die Notwendigkeit der Ermessensausübung selbst verkannt wird (Ermessensnichtgebrauch), oder von dem Ermessen in einer mit der gesetzlichen Grundlage nicht vereinbaren Weise Gebrauch gemacht wird (Ermessensfehlgebrauch), insbesondere die nach der gesetzlichen Grundlage maßgebenden Gesichtspunkte nicht oder unvollständig gegeneinander abgewogen werden (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 364, 365; für den Fall des gerichtlichen Ermessens Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., § 27 Rdn.23).
  • KG, 01.09.1994 - 1 W 6812/93
    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kann das Gericht die Schätzung des Notars nur auf Ermessensfehler überprüfen und seine eigene Schätzung des Geschäftswerts nur dann an die Stelle derjenigen des Notars setzen, wenn derartige Fehler bei der Ermessensausübung durch den Notar festzustellen sind (OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG VIZ 1995, 117, 118).
  • OLG Hamm, 25.03.1997 - 15 W 1/97

    Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit und Prüfung der Umschreibungsreife

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04
    Dies ist hinsichtlich derjenigen richterlichen Amtsträger, denen die Aufgaben der Justizverwaltung unmittelbar zufallen, also hinsichtlich der Landgerichtspräsidenten und ihrer ständigen Vertreter weitestgehend anerkannt (vgl. u.a. Senat MittBayNot 1998, 202, 203; BayObLG …
  • OLG Hamm, 28.01.1994 - 15 W 305/93

    Geschäftswert der Beurkundung einer Grundlagen- und Verweisungsurkunde

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04
    Hinsichtlich der Bemessung des Geschäftswertes für die Notargebühren gemäß § 30 Abs. 1 KostO ist allgemein anerkannt, dass es -ausgehend von dem so genannten Beziehungswert(hier dem Kaufpreis)- auf eine Abwägung aller wertrelevanten Umstände des Einzelfalles ankommt, wozu in jedem Fall das Ausmaß der Verantwortlichkeit des Notars, der Umfang seines Haftungsrisikos, der Umfang seiner Tätigkeit sowie die Bedeutung der Sache für die Beteiligten zählen (vgl. Senat DNotZ 1995, 781ff; OLG Bremen a.a.O.; Bengel/Tiedke, a.a.O.; Bund, a.a.O.; Hartmann, KostG, 34.Aufl., § 30 KostO Rdn.15).
  • OLG Bremen, 10.06.2003 - 1 W 26/03

    Gebühren des Notars für die Weiterleitung einer von ihm beglaubigten

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04
    Für das weitere Verfahren weist der Senat ohne Präjudiz auf Folgendes hin: Das Landgericht ist bei seiner Entscheidung zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Geschäftswert für die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO hier mangels einer speziellen Vorschrift nach §§ 141, 30 Abs. 1 KostO bemisst (ebenso OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 246ff; OLG Köln MittRhNotK 1991, 226, 227; OLG Bremen OLGR 2003, 401f; Bund, DNotZ 1997, 27, 30f; Bengel/Tiedke, DNotZ 2004, 258, 280f).
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Im Rahmen der Beschwerde nach § 156 Abs. 1 KostO kann sie daher nur eingeschränkt überprüft werden, nämlich darauf, ob der Notar von seinem Ermessen Gebrauch gemacht, alle wesentlichen Umstände beachtet und die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens eingehalten hat (ganz h.M.; vgl. KG DNotZ 1994, 713, 717; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 126, 127; OLG Hamm MittBayNot 2006, 448, 449; OLG Frankfurt MittBayNot 2006, 360; OLG Zweibrücken JurBüro 1981, 1059; Rohs, aaO, § 30 Rdn. 3a und § 156 Rdn 48; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, aaO, § 156 Rdn 65; Becker/Filzek, aaO, § 30 Rdn. 1, 5; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 156 KostO Rdn. 31; Baumann, Rpfleger 1987, 220; differenzierend Lappe, DNotZ 1994, 718, 720 f. u.ö.; a.A. OLG Köln FGPrax 2000, 126, 127).
  • OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 6/11

    Entstehung der Betreuungsgebühr für die Beachtung einer Ausfertigungssperre

    Es entspricht der wohl überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der auch der Senat folgt, dass für die Übernahme und Ausführung eines Treuhandauftrages, der darin besteht, dass der Notar keine Ausfertigung einer bereits erteilten (unbedingten) Bewilligung (oder Auflassung) erteilen soll, solange ihm nicht bestimmte Voraussetzungen nachgewiesen sind, eine Gebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO auslöst, jedenfalls soweit diese Tätigkeit nicht bereits durch eine andere Gebühr abgedeckt wird (OLG Frankfurt OLGR 2009, 426; KG MittBayNot 2008, 237; Senat FGPrax 2006, 36f; 2011, 95f; Korintenberg/Bengel/Tiedke, KostO, 18.Aufl., § 147 Rdn.112d; Filzek, KostO, 4.Aufl., § 147 Rdn.26).
  • OLG Hamm, 09.04.2013 - 15 W 28/13
    Nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung ist der Geschäftswert für die den Gebührenansatz betreffend die Überwachung der Kaufpreiszahlung nach §§ 141, 30 Abs. 1 KostO nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. Senat FGPrax 2006, 36 sowie FGPrax 2012, 221).

    Hinsichtlich der Bemessung des Geschäftswertes für die Notargebühren gemäß § 30 Abs. 1 KostO ist allgemein anerkannt, dass es - ausgehend von dem so genannten Beziehungswert (hier dem Kaufpreis) - auf eine Abwägung aller wertrelevanten Umstände des Einzelfalles ankommt, wozu in jedem Fall das Ausmaß der Verantwortlichkeit des Notars, der Umfang seines Haftungsrisikos, der Umfang seiner Tätigkeit sowie die Bedeutung der Sache für die Beteiligten zählen (vgl. Senat FGPrax 2006, 36).

  • OLG Hamm, 05.06.2012 - 15 W 246/11

    Ermessen des Notars bei der Ausfüllung des Bewertungsrahmens für die Bemessung

    Das Landgericht ist auf der Grundlage gefestigter Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Geschäftswert für die beiden genannten Gebührenansätze nach §§ 141, 30 Abs. 1 KostO nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen ist (vgl. etwa die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Senats in FGPrax 2006, 36).
  • OLG Hamm, 05.10.2010 - 15 Wx 156/09

    Notargebühren für die Beurkundung einer isolierten Löschungsbewilligung

    Dass die Übernahme eines die Beachtung einer Vorlagensperre umfassenden Treuhandauftrages grundsätzlich eine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO auslösen kann , entspricht durchaus der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa FGPrax 2006, 36f).
  • OLG Oldenburg, 15.09.2005 - 5 W 130/05

    Gerichtsgebühr in Vormundschaftssachen bei beschränkter Personensorge

    OLG Hamm, Beschluss vom 2.6.2005, 15 W 331/04; mitgeteilt von Helmut Engelhardt, Richter am OLG.
  • LG Detmold, 13.10.2016 - 1 OH 5/16

    Geschäftswert - Patientenverfügung

    Nur wenn derartige Fehler bei der Ermessensausübung durch den Notar feststellbar sind, kann das Gericht die Geschäftswertbestimmung des Notars durch eine eigene ersetzen (vergleiche OLG Hamm, FGPrax 2006, Seite 36 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 140/08

    Geschäftswert für Überwachung von Kaufpreisfälligkeit und Eigentumswechsel

    Es hat berücksichtigt, dass bei der Höhe dieses - nach freiem Ermessen zu bestimmenden - Abschlages die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, insbesondere deren wirtschaftliches Interesse an der Vornahme des Amtsgeschäfts, der Arbeits- und Zeitaufwand des Notars sowie das Ausmaß seiner Verantwortlichkeit und der Umfang seines Haftungsrisikos zu berücksichtigen ist und nur bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung des Geschäfts bis an die Höhe des Kaufpreises herangegangen werden kann (vgl. OLG Hamm OLGR 2006, 173f; OLG Frankfurt OLGR 2006, 703f; OLG Düsseldorf (10.ZS.) JurBüro 1996, 101ff, JurBüro 1995, 598f und OLGR Düsseldorf 1993, 96; LG Köln RNotZ 2007, 560f; Rohs/Wedewer, KostO, § 30 Rn. 4).
  • LG Detmold, 31.08.2015 - 1 OH 5/16

    Geschäftswert - Patientenverfügung

    Nur wenn derartige Fehler bei der Ermessensausübung durch den Notar feststellbar sind, kann das Gericht die Geschäftswertbestimmung des Notars durch eine eigene ersetzen (vergleiche OLG Hamm, FGPrax 2006, Seite 36 f.).
  • OLG Hamm, 05.10.2010 - 15 Wx 172/09
    Dass die Übernahme eines die Beachtung einer Vorlagenspenre umfassenden Treuhandauftrages grundsätzlich eine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO auslösen kann, entspricht durchaus der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa FGPrax 2006, 36 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht